Dr. Alexander Dorn ist Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem im Medizinrecht tätig.
Seit 2019 ist Herr Dr. Dorn Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses für die Rechtsanwaltskammerbezirke Koblenz und Zweibrücken und regelmäßig Referent für medizinrechtliche und insbesondere medizinstrafrechtliche Themen bei Fachkongressen.
Herr Dr. Dorn wurde 2021 in dem Nachrichtenmagazin FOCUS unter die 18 deutschen Top-Rechtsanwälte im Medizinrecht gelistet. Die Kanzlei Dorn Medizinrecht wurde durch das Wirtschaftsmagazin BrandEins für das Jahr 2021 in die Liste der besten Kanzleien im Bereich Gesundheitswesen aufgenommen.
Die Kanzlei berät und vertritt Ärzte, Praxen, medizinische Versorgungszentren, Labore und Krankenhäuser in allen rechtlichen Angelegenheiten. Beispielhaft sind zu nennen:
- Vertragsarztrecht (KV-Angelegenheiten, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Honorar, Plausibilitätsprüfungen, Zulassungsverfahren, Disziplinarverfahren etc.)
- Gesellschaftsrecht (Kooperationen, Gründung von Praxen, Gründung von MVZs [GbR, PartG, PartGmbB oder GmbH], Praxisgründung und Praxisabgabe)
- Strafrecht (Verteidigung im Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Compliance-Beratung etc.)
- Berufsrecht (Kammer- und Weiterbildungsangelegenheiten, Approbation)
- Arzthaftungsrecht (ausschließlich auf Arztseite)
- Verbandsberatung
- Arbeitsrecht
- Gewerbemietverträge
In der Kanzlei Dorn Medizinrecht ist neben Herrn Rechtsanwalt Dr. Dorn auch Herr Rechtsanwalt Tobias Schmidt tätig.
Tobias Schmidt ist Fachanwalt für Medizinrecht. Ihm wurde von der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf der Titel eines Master of Laws im Medizinrecht verliehen. Herr Rechtsanwalt Schmidt hat sich konsequent im Bereich des Gesellschaftsrechts der Heilberufe spezialisiert (Praxisverträge, MVZ-Gründungen, Kooperationsverträge, Zulassungsverfahren etc.).